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Von der obersten Jagdbehörde haben wir folgende Erläuterungen zur VwV erhalten:

" 1. Für jedes im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis einschließlich 31. März 2019 erlegte Stück Schwarzwild und für den Einsatz eines leistungsgeprüften (brauchbaren) Jagdhundes bei revierübergreifender Ansitzdrückjagd im Zeitraum vom 1. Dezember 2017 bis einschließlich 31. März 2018 wird eine Entschädigung in Höhe von 25 Euro gewährt. Land und Bund sind hiervon ausgenommen.
 
2. Der Antrag ist bei dem Forstamt / Nationalparkamt zu stellen, in dessen Gebiet der Jagdbezirk oder der größte Teil des Jagdbezirkes liegt.
 
3. Der Schwarzwild-Antrag ist ein Sammelantrag, der die Strecke des Vormonats enthalten soll, und der immer in der zweiten vollen Kalenderwoche des Folgemonats beim FoA/NPA einzureichen ist. Erste Woche einer Antragstellung ist somit die Woche vom 8. bis 12. Januar 2018.
 
4. Dem Schwarzwild-Antrag sind beizufügen:
 
a)  die erste Durchschrift (grün) des Wildursprungsscheines gemäß § 3 Absatz 1 der Wildhandelsüberwachungsverordnung,
 
b) die Pürzel der erlegten Stücke Schwarzwildes und
 
c) ein geeigneter Jagdbezirksnachweis in Kopie (Eintragung des Jagdbezirkes im Jagdschein oder Auszug Jagdpachtvertrag). Es genügt, wenn dieser Nachweis nur bei der ersten Antragstellung erbracht wird.
 
5. Der Jagdhunde-Antrag ist bei dem Forstamt oder dem Nationalparkamt zu stellen, in dessen Gebiet der größte Teil der Fläche der beteiligten Jagdbezirke liegt. Dem Antrag ist als Nachweis der Brauchbarkeit des Hundes die Brauchbarkeitsbestätigung gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 der Jagdhundebrauchbarkeitsverordnung in Kopie beizufügen. Für den rückwirkenden Zeitraum (1. bis 18. Dezember) reichen formlose Bestätigungen aus.
 
6. Beide Anträge enthalten den steuerrechtlichen Hinweis, dass die Bewilligungsbehörde einer Mitteilungspflicht an das Finanzamt unterliegt, wenn der Zahlungsempfänger von ihr mindestens 1.500 Euro im Kalenderjahr erhalten hat (Bagatellgrenze)."
 
 
 
Aufwandsentschädigung VwV pdf (wird nachgereicht)

Termine und Neuigkeiten

Einladung zur Delegiertenversammlung des Kreisjagdverbandes Ludwigslust e. V.

Einladung zur Delegiertenversammlung des Kreisjagdverbandes Ludwigslust e. V.
Die Delegiertenversammlung des KJV Ludwigslust findet am Donnerstag den 20.03.2025 um 19.00 Uhr (ab 17.00 Uhr Anlieferung Trophäen, 18.30-19.00 Uhr Schüsseltreiben) in 19230 Hagenow, Gottlieb-Daimler-Str. 3, LT Eventgastronomie Schulte, statt.

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Stellungnahme zum Gesetzentwurf des neuen Landesjagdgesetzes MV

Stellungnahme LJV MV zur Aenderung Landesjagdgesetz klStellungnahme zum Gesetzentwurf des neuen Landesjagdgesetzes MV verschickt an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume
und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Minister Dr. Till Backhaus

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Jagdausübung im Landkreis Ludwigslust-Parchim unter aktuellen Auflagen im Zusammenhang mit dem ASP Seuchengeschehen

Weitere Informationen zur Jagdausübung im Zusammenhang mit der Afrikanischen Schweinepest und Kurierplan als PDF zum Download

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Allgemeinverfügung des Landkreis Ludwigslust-Parchim zum ASP-Ausbruch

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest als PDF mit 3 Anlagen zum Download

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Ausbruch der afrikanischen Schweinepest in M-V

Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in 3 PDF zum Download

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